das Land Baden-Württemberg hat von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen Soforthilfen zugesagt.
Über den folgenden Link werden Sie direkt zu dem vollelektronischen Antragsprozess weiter geleitet.
assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf
Bitte beachten Sie:
Zu der Frage, ob und in wie weit die tatsächliche Bedürftigkeit nachgewiesen oder an Eidesstatt versichert werden muss, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine eindeutigen Aussagen und Erfahrungen.
Unbedingt beachten sollten Sie die FAQs zur Soforthilfe Corona. Diese finden Sie über folgenden Link (nach dem Öffnen bitte ganz nach unten scrollen)
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona
Die wichtigsten Eckpunkte für Sie zusammengefasst:
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
Hinweis:
Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) angegeben. Jeder, der in einem Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, zählt als eine Einheit. Für Teilzeitbeschäftigte, Saisonarbeitskräfte und Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, ist der jeweilige Anteil auf die Einheit anzurechnen.
Das Kriterium „Mitarbeiterzahl“ umfasst Vollzeit-, Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte sowie Saisonpersonal und schließt folgende Gruppen ein:
Nicht enthalten sind:
Quelle: wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Wirtschaftsstandort/Benutzerhandbuch_KMU_Definition.pdf
Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbetrag.
Antragsverfahren – Vorabinformation durch das Land Baden-Württemberg Stand 23.03.2020:
Anträge dürfen nur von Unternehmen gestellt werden, die noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg erhalten haben. Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über ein Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.
Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie zu den einzelnen Themen Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team bei Schauer Häffner & Partner