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Schauer, Häffner & Partner

Sonderrundschreiben - WARNUNG vor Betrugsversuch

Gefälschte Zahlungsaufforderung im Namen des Bundeszentralamt für Steuern 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell werden gefälschte Zahlungsaufforderungen per E-Mail versandt, vereinzelt aber auch über den postalischen Weg, die vorgeben vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen.

 

Angeblicher Verspätungszuschlag / Zahlungserinnerung wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen nicht offenlegungspflichtiger Unternehmen

Die E-Mails werden von Absender-Adresse wie "info@bzst-zahlungsfrist.com" oder news@bzst-infos.de bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, verschickt und enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen offiziellen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen soll.

Die Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um Strafen für eine verspätete Abgabe der Steuererklärung oder unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen zu begleichen.

ACHTUNG – Keine Zahlungen leisten!

Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Bitte öffnen Sie auch die Anhänge oder Links in solchen Mails nicht. Diese können mit schadhafter Software oder Viren infizieren sein. 

Im Fall des Erhalt einer solchen E-Mail oder Schreibens kontaktieren Sie uns bitte umgehend und löschen Sie die Nachricht. 

Keinesfalls sollte Sie Zahlung leisten oder auf die geforderte Handlung eingehen.

Schutzmaßnahmen:

  • Überprüfen Sie den Absender der E-Mail sorgfältig.
  • Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern i. d. R. nur per Brief zugestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Verspätungszuschläge werden vom jeweils zuständigen Finanzamt oder von der Gemeinde, welche die Gewerbesteuer erhebt, festgesetzt, nicht vom Bundeszentralamt für Steuern.
  • Das Aktenzeichen entspricht nicht dem bekannten Format.
  • Angabe falscher Kontoverbindungen: Zahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  1. In den Betrugsschreiben ist eine ausländische Bankverbindung (hier z.B. spanische IBAN: ES36 2100 1266 6502 XXXX XXXX) angegeben.
  • Keine Angabe zu Ansprechpersonen im BZSt: Echte Bescheide des BZSt tragen in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Bearbeiterin/des verantwortlichen Bearbeiters des BZSt.
  • Anrede „sehr geehrter Steuerzahler/sehr geehrte Steuerzahlerin“.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. 

 

Ihr Team von Schauer Häffner & Partner

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