Das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht sind dynamisch und stark von Gerichtsentscheidungen geprägt. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist bei der Planung eigener Werbemaßnahmen unerlässlich. Ebenso müssen bei der Markteinführung von Marken und Produkten Vorkehrungen getroffen werden, um Abmahnungen und damit einhergehende Folgekosten zu vermeiden. Stellt sich die Frage, ob eine Werbemaßnahme oder eine Produktnachahmung durch Ihre Wettbewerber zulässig oder rechtswidrig ist, sichern wir Ihre Rechte. Falls notwendig vertreten wir Sie sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren und verfolgen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche. Wir beraten Sie bei Handels- und Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträge, Lizenz- und Franchisevereinbarungen, Verbreitungs- und Distributionsverträge inklusive Rahmenverträge) und prüfen, ob diese zulässig sind oder wettbewerbsbeschränkende Regelungen enthalten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Vertragspartnern (z. B. Handelsvertretern, Vertragshändlern, Franchisenehmern) und Ihren Konkurrenten. |