Sei es die Neugründung eines Einzelunternehmens oder einer Aktiengesellschaft, der Erwerb von Anteilen an einer bereits etablierten Firma oder die Liquidation einer solchen, das Handels- und Gesellschaftsrecht wirft oft komplexe Fragenstellungen auf, die ein breites Verständnis der gesetzlichen Situation erfordern. Neben rechtlichen Aspekten sind nach den Wünschen des Mandanten auch stets steuerrechtliche Berührungspunkte zu beachten. Die Verantwortlichen treffen daher auch erhebliche Haftungsrisiken, die nicht immer sofort ersichtlich sind.
Vor diesem Hintergrund ist es für die Verantwortlichen der Gesellschaft von besonderer Wichtigkeit eine vollumfängliche und rechtssichere Beratung in diesem Bereich zu erfahren.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ist es uns möglich Ihnen eine bedürfnisorientierte und auch rechtsgebietsübergreifende Beratung zukommen zu lassen, die die einzelnen Fragstellungen erschöpfend abdeckt. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern können wir in diesem Zusammenhang auch komplizierte steuerliche Fragen und Risiken früh erkennen und einer sachgerechten Lösung zuführen.