Durch aktive Gestaltung kann die Steuerbelastung deutlich verringert oder sogar komplett vermieden werden.
Gerne betreuen wir Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Planung Ihrer Nachfolgeregelung, bei der wir auch Zugriff auf die Vermögenswerte sichern und die Verwendung der Erträge gestalten können. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen.
Erben beraten wir hinsichtlich möglicher steuerlicher "Korrekturmöglichkeiten", wie z.B. durch die Ausschlagung oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.