Sie haben eine Schenkung erhalten oder geerbt und müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Insbesondere die Angaben zu Grundstücks- und Immobilienwerten und zu Betriebsvermögen sind komplex und umfangreich, lassen aber auch Spielräume zu, die es auszunutzen gilt. Oft unberücksichtigt bleibt im Rahmen der Steuererklärung die noch vorhandene Möglichkeit der Nutzung von Gestaltungsvarianten, wie zum Beispiel die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung, die zu einer Reduzierung der Steuerbelastung führen können. Wir berechnen für Sie der voraussichtliche Steuerbelastung, erstellen und übermitteln die Steuererklärung. Falls möglich, empfehlen wir jedoch in jedem Fall sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen, weil es gerade bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer erhebliche Einsparpotentiale geben kann.