Das Mietrecht hat sich in den letzten Jahren durch neue Gesetze und Urteile stark weiterentwickelt. Das gilt sowohl für die Wohnungsmiete als auch für die gewerbliche Miete. Vermieter und Mieter sind immer mehr auf die Hilfe von Anwälten angewiesen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Wir vertreten Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern.
Das gleiche gilt für das Recht am Wohneigentum. Gesetzesänderungen fordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Wir beraten Miteigentümer als auch Verwalter, wenn es gilt, Rechtsfragen bei der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft zu lösen und Ansprüche gegen Miteigentümer oder Dritte durchzusetzen.