Das Verkehrsrecht lässt sich in drei Bereiche einteilen. Gegenstand des Verkehrszivilrechts ist die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen Bußgeldverfahren wegen (leichterer) Verkehrsverstöße im Mittelpunkt. Einige Vergehen wiegen jedoch so schwer, dass eine Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht nicht genügt. Strafbare Handlungen eines Verkehrsteilnehmers werden dem Verkehrsstrafrecht zugeordnet und droht eine Strafe nach Maßgabe des Strafgesetzbuches.
Dem Geschädigten stehen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers zu. Dieses sind zum einen Schadenersatzansprüche wegen des Schadens und in den Fällen, in denen sich Geschädigte Verletzungen zugezogen haben, darüber hinaus auch Schmerzensgeldansprüche.
Häufig sind den Geschädigten einzelne ihnen zustehende Ansprüche entweder unbekannt oder haben sie keine genaue Kenntnis über deren Umfang und die Anspruchsvoraussetzungen. Haftpflichtversicherer sind naturgemäß bestrebt, den von ihnen zu ersetzenden Schaden auch in Fällen, in denen das Verschulden des eigenen Versicherungsnehmers dem Grunde nach unstreitig ist, so gering wie möglich zu halten.
Es gibt für sie vielfältige Möglichkeiten, (un)berechtigte Abzüge vorzunehmen. Hierzu zählen
Die Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwalts ist deshalb immer zu empfehlen, um keine finanzielle Nachteile zu erleiden. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen der Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Denn niemand soll behindert, belästigt, gefährdet oder gar geschädigt werden. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung haben in aller Regel ein Bußgeldverfahren zur Folge und werden je nach Art und Umfang des Verstoßes mit einem Bußgeld, Einträgen in das seit dem 01.05.2014 gültige Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) oder mit Entziehung der Fahrerlaubnis belegt.
Im Falle nur geringfügiger Verstöße spricht die zuständige Bußgeldstelle lediglich eine mit einem Verwarnungsgeld verbundene Verwarnung aus. Bezahlt der Betroffene das Verwarnungsgeld, ist das Verfahren erledigt. Anderenfalls ergeht gegen ihn ein Bußgeldbescheid, dem weitere Kosten für das Verfahren zugeschlagen werden. Gegen den Bußgeldbescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
Dem Betroffenen ist zu empfehlen, nach einem Verkehrsverstoß, der ein höheres Bußgeld, einen Eintrag in das Fahreignungsregister oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat, einen sachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn nicht in allen Fällen steht ein Verschulden des Betroffenen zweifelsfrei fest oder sind Zweifel an der Gültigkeit von zum Beispiel Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen angebracht. Selbst in Fällen, in denen ein Verkehrsverstoß zweifelsfrei vorliegt, kann insbesondere die bevorstehende Entziehung der Fahrerlaubnis strategisch so gestaltet werden, dass die „führerscheinlose Zeit“ auf Urlaubszeiten oder berufliche Auslandsaufenthalte fällt, in denen der Betroffene nicht unbedingt auf die Nutzung eines Pkws angewiesen ist.
Wir stehen Ihnen für Fragen rund um das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht gerne zur Verfügung.
Das Verkehrsstrafrecht kommt in Fällen zur Anwendung, die ein strafrechtlich relevantes Verhalten eines Verkehrsteilnehmers zum Gegenstand haben und eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch zur Folge haben können. Hierzu zählen Vorwürfe wegen
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