Gerne beraten wir Sie im Rahmen Ihrer erbrechtlichen Nachfolgeplanung, beispielsweise bei der Gestaltung von Testamenten, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen oder dem Entwickeln von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung bzw. - reduzierung.
Erhöhter Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften, der Auslegung oder Anfechtung unliebsamer Testamente und den damit zusammenhängenden Verfahren zur Erteilung eines Erbscheines oder bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Es gibt viele wichtige Gründe, ein Testament aufzusetzen, welches vom gesetzlichen Erbrecht bewusst abweicht. Sie sollten sich hierzu - je nach Ihrer privaten oder beruflichen Situation - folgende Fragen stellen:
Eheleute und eingetragene Lebenspartner
- Ist mein Ehegatte bei der Verwaltung des Einfamilienhauses auf die Zustimmung der Kinder angewiesen?
- Sollen - neben meinem Ehepartner - auch meine Eltern miterben und bei der Verwaltung des Hauses mitbestimmen? (kinderlose Familien)
- Ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage meines Ehepartners abgesichert oder muss dieser Streit zwischen den Erben befürchten?
- Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?
- Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
- Wie spare ich Erbschaft- und Schenkungssteuer?
- Wie kann ich liebgewonnene Personen bedenken und ungewollte oder missliebige Erben ausschließen?
Nicht verheiratete Lebenspartner und Geschiedene
- Wer soll mein Vermögen endgültig erhalten?
- Wie sichere ich meinen Partner ausreichend ab?
- Wie kann ich meinem Partner vermitteln, mit meinem Vermögen in der von mir gewünschten Weise umzugehen?
- Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?
- Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
- Ist die Adoption von Kindern vorteilhaft?
- Wie spare ich Erbschaftssteuer bei der Übertragung des Vermögens?
- Wie verhindere ich, dass mein Ex-Partner im Falle des Vorversterbens meiner Kinder mein Vermögen von diesen erbt?
Unternehmer
- Wie kann ich erreichen, dass der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet ist und nicht durch eine Erbengemeinschaft gefährdet wird?
- Wie bestimme ich einen Nachfolger, der den Betrieb im Falle meines Todes leitet?
- Wie finde ich meine Kinder ab, die den Betrieb nicht übernehmen?
- Welche Versorgungsmaßnahmen treffe ich für die geplante Abfindung der Kinder?
- Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
- Wie muss ich die Nachfolge mit meinem Partner in der (betrieblichen) Gesellschaft abstimmen?
- Wie schaffe ich steuergünstige Voraussetzungen für die Betriebsnachfolge?
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig - zu Lebzeiten - stellen sollten. Die Einholung einer qualifizierten Beratung ist in diesen Fällen mehr als wichtig. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, in unserem Hause gleichzeitig rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand zu erhalten.