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Schauer, Häffner und Partner> Leistung-Rechtsberatung

Bau- und Architektenrecht

Bauprojekte sind eine Herausforderung für alle Beteiligten: technische, praktische, wirtschaftliche und eben juristische Fragestellungen sind zu beantworten. Wir unterstützen Investoren, Architekten, Ingenieure, öffentliche Auftraggeber und private Bauherren in allen Stadien der Durchführung ihres Bauvorhabens.

 

Projektentwickler und Bauträger

Wir bieten Ihnen Gestaltungen, Beratung und Vertretung auf den Gebieten

  • Grundstücksverträge
  • Vertriebsverträge und sonstige Verträge für ihr Projekt
  • Städtebauverträge
  • Bauplanungsrecht
  • Bauantrag und Baugenehmigung
  • Projektentwicklung
  • Teilungserklärungen, Recht des Wohnungseigentums

 

Bauunternehmen

Wir bieten Ihnen Gestaltungen, Beratung und Vertretung auf den Gebieten

  • Werkverträge und sonstige Verträge
  • Nachträge und Änderungen während der Ausführung
  • Vergütungsstreitigkeiten
  • Ansprüche wegen Mängeln und deren Abwehr
  • Vertragliche Sicherheiten
  • Versicherungs- und Haftungsrecht

 

Private Bauherren und Nachbarn

Wir bieten Ihnen Gestaltungen, Beratung und Vertretung auf den Gebieten

  • Grundstücksverträge
  • Bauantrag
  • Werk- und Planerverträge sowie sonstige Verträge rund um ihr Projekt
  • Nachbarrecht
  • Haftungsrecht und Ansprüche wegen Mängeln und Schäden

 

Architekten und Ingenieure

Wir bieten Ihnen Gestaltungen, Beratung und Vertretung auf den Gebieten

  • Gestaltung der Planungs- und sonstigen Werkverträge
  • Vergütungsrecht, Durchsetzung ihrer Ansprüche
  • Haftungsrecht

 

Bauvorhaben ohne Rechtsstreit lassen sich auch durch alternative Streitbeilegungsmaßnahmen erreichen: Eine Schlichtung kann bereits im Bauvertrag vereinbart werden. Auch hierfür halten wir für Sie Modelle solcher Verfahren bereit.

Kann der Rechtsstreit doch nicht vermieden werden, vertreten wir unsere Mandanten durch den gesamten Prozess bis zu einem endgültigen Urteil und dessen Durchsetzung.

Das Mittel der Wahl ist wegen der vorwiegend technischen Fragestellungen oft das selbstständige Beweisverfahren. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist nicht das Erreichen eines Urteils, sondern technische Feststellungen und die Sicherung von Beweisen als Grundlage für eine Einigung oder zur Vorbereitung des weiteren Rechtsstreits. Ein durch den Sachverständigen zu beurteilender Baumangel kann dann beseitigt werden und der Baufortschritt trotz des Rechtsstreits vorangebracht werden.

 

Ihre Ansprechpartner
Martin Burger
+49 (0)7265 - 91220
m.burgerwhatever@schauer-haeffner.de
Michael Weimer
+49 (0)7265 - 91220
m.weimerwhatever@schauer-haeffner.de

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