Im Geschäftsalltag ist es für ein Unternehmen, das mit einer Vielzahl von Kunden Geschäfte tätigen, kaum möglich, mit jedem einzelnen Kunden einen individuellen Vertrag abzuschließen. Deshalb kommen vorformulierten Vertragsbedingungen – sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen - zum Einsatz, die der Unternehmer einseitig für eine Vielzahl an Verträgen verwendet, ohne sie jedes einzelne Mal erneut mit den Kunden aushandeln zu müssen.
Was wenige wissen: Selbst auf Miet- und Arbeitsverträge findet in der Regel das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Dies führt nicht selten dazu, dass wichtige Bestimmungen für den Vermieter bzw. Arbeitgeber keine Anwendung finden, was wiederum zu empfindlichen Nachteilen führen kann.
Solche Bedingungen müssen sorgfältig geprüft und sauber formuliert sein, andernfalls sind sie unwirksam und entfalten keine rechtliche Wirkung. Erschwerend kommt hinzu, dass unwirksame Formulierungen zugleich auch wettbewerbswidrig sein können. Hier kann eine Abmahnung durch einen Mitbewerber empfindliche Kosten verursachen und Sie zwingen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben.